Bonic Transport AG
Pump- und Transportunternehmen

Bonic Transport AG

Gundeldingerrain 7, Postfach 22, 4018 Basel

mb-transport@bluewin.ch

Tel. 079 320 35 27


MwSt. Nr. CHE-112.369.300

Handelsregister Nr. CH-270.3.013.564-7


Spezielle Bedingungen

Einhaltung gesetzlicher und / behördlicher Richtlinien

Für die Einhaltung der aktuellen behördlichen und gesetzlichen Richtlinien (SUVA – und EKAS – Richtlinien) und der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zur Verhütung von Unfällen auf Baustellen ist der Kunde verantwortlich.

 

Mithilfe des Auftraggebers

Für Montage, Demontage und Reinigung zusätzlicher Förderleitungen sind bauseits Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.

 

Betonqualität

Für die Qualität und Eignung als Pumpbeton haftet das Betonlieferwerk. Ungeeigneter, nicht pumpfähiger Beton wird vom Maschinisten an das Betonwerk zurückgewiesen. Der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter hat auf der Baustelle anhand der Lieferscheine Qualität und Umfang der Betonlieferung zu prüfen. Beanstandungen sind vor dem Einpumpen sofort dem Betonwerk zu melden. Für Qualitätseinbussen infolge nicht sachgemässer Bearbeitung des Betons haftet der Bauunternehmer.

 

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen

Wir sind bemüht, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspätete Anfangstermine entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Beschränkungen sowie von uns unverschuldete Förderungsunterbrüche befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir nicht verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel, sei es Maschinenschaden, Verstopfen der Leitung usw., am Bauwerk entstehen können. Ebenso übernehmen wir keine Wartezeiten von Fahrzeugen und Personal. Bei Betriebsstörungen sorgen wir, wenn immer möglich, für eine Ersatzpumpe. Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle.

 

Organisation der Baustelle, Unfälle

Strassen- und Trottoirabsperrungen sowie verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber zu veranlassen. Für die Organisation der Baustelle sowie die Einhaltung der einschlägigen Verordnungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen ist der Auftraggeber verantwortlich.

 

Leistungsbedingungen

Wir bemühen uns, zugesagte Termine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Verkehrsbeschränkungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns in Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel wie Maschinenschaden, Verstopfung der Leitung usw. am Bauwerk entstehen können. Ebenso übernehmen wir keine Wartezeiten von Fahrzeugen und Personal. Bei Betriebsstörungen sorgen wir, wenn immer möglich, für eine Ersatzpumpe. Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Die Baustellenzufahrt muss für die entsprechenden Fahrzeuge (Fahrmischer, Pumpe etc.) gewährleistet sein. Bei schwieriger Zufahrt ist eine Einweisungshilfe bauseits unabdingbar. Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen.

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